Wie zu jedem Monatsanfang bringt der 1. Juli eine Reihe von Neuerungen für das Budget der französischen Haushalte. Energie, Banken, Wohnungsbeihilfen, Familienurlaub: Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die an diesem Mittwoch in Kraft getreten sind.

Gas: + 7,4 % auf den Richtpreis

Der am unmittelbarsten spürbare Anstieg betrifft die Gasrechnung. Der von der Energieregulierungsbehörde veröffentlichte Richtpreis steigt im Durchschnitt um 7,4 % inklusive Steuern, von 152,86 auf 164,21 Euro pro Megawattstunde. Für Haushalte, deren Vertrag an diesen Referenzwert gekoppelt ist, schätzt die CRE die Auswirkung auf etwa 2,7 Euro zusätzlich pro Monat auf der Juli-Rechnung. Dieser Anstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: steigende Beschaffungskosten auf den Großhandelsmärkten, die Überarbeitung der Übertragungstarife und die Einführung eines neuen Gasausgleichsmechanismus.

Langfristig ist der Trend eindeutig: Seit dem Ende des regulierten Tarifs im Jahr 2023 ist die jährliche Gasrechnung eines mit Gas beheizten Haushalts deutlich gestiegen und erreichte im Juli 2026 einen neuen Rekordwert von rund 1.789 Euro pro Jahr. Bemerkenswert ist, dass selbst Haushalte, die einen Festpreis vereinbart haben, nicht vollständig verschont bleiben, da der Teil für die Übertragung unterschiedslos auf alle Verträge angewendet wird.

Strom: Termin am 1. August

Beim Strom sind hingegen am 1. Juli keine Änderungen zu verzeichnen: Der nächste Schritt ist für den 1. August festgelegt, mit einem erwarteten Anstieg des regulierten Tarifs um etwa 1 %, was insbesondere auf den Anstieg des von Enedis berechneten Übertragungstarifs um 3,04 % zurückzuführen ist, der selbst durch einen besonders milden Winter 2025 benachteiligt wurde, der seine Einnahmen reduzierte.

Bankgebühren: Transparenz wird europäisch

Eine weitere bemerkenswerte Neuerung Anfang Juli ist das Inkrafttreten einer europäischen Richtlinie zur Transparenz von Bankgebühren, die nun in der gesamten Union, einschließlich Frankreich, gilt. Konkret sind Banken nun verpflichtet, ihre Kunden mindestens zwei Monate im Voraus über jede Tariferhöhung zu informieren. Passt der neue Tarifplan nicht, hat der Kunde in dieser Frist die Möglichkeit, die Bank zu wechseln und sein Konto kostenlos zu schließen. Der europäische Text stärkt auch die Regulierung der Vorfallgebühren, die für Kunden gelten, die als finanziell anfällig eingestuft werden, eine Bevölkerungsgruppe, die besonders von der Anhäufung von Provisionen bei Überziehungen betroffen ist.

Geburtsurlaub und Sozial-Leasing

Im familiären Bereich sorgt Anfang des Monats auch ein neues Geburtsurlaubsmodell für Gesprächsstoff, während im Mobilitätsbereich die dritte Ausgabe des sozialen Auto-Leasings ab dem 16. Juli startet. Das erklärte Ziel der Regierung ist es, 50.000 Elektrofahrzeuge im Langzeit-Leasing zu reduzierten Preisen über drei Jahre für Haushalte mit geringem Einkommen, die durchschnittlich weniger als 2.200 Euro pro Monat verdienen, bereitzustellen. Fast 100.000 Menschen hatten bereits von den ersten beiden Ausgaben des Programms profitiert. Die Bewerber müssen einen Eigenanteil zwischen 100 und 200 Euro pro Monat sowie einen Arbeitsweg von mehr als 10 Kilometern oder mehr als 8.000 gefahrenen Kilometern jährlich nachweisen.

APL: Vierteljährliche Erklärung nicht vergessen

Für Empfänger von Wohnungsbeihilfen ist eine Erinnerung erforderlich: Die vierteljährliche Erklärung der Situation bei der Familienkasse muss unbedingt vor Ende Juli aktualisiert werden, andernfalls droht die Einstellung der APL-Zahlungen.

Die Meinung der Redaktion

Eine heterogene Gesamtheit, die jedoch in einem Punkt übereinstimmt: Die langsame, aber stetige Zunahme des europäischen Einflusses auf das tägliche Finanzleben der Franzosen, sei es bei der Festlegung des Gaspreises oder bei den Banktransparenzregeln. Der Konsum wird, diskret, zu einem immer stärker von Brüssel beeinflussten Thema.